Erwerb der Bedienberechtigung für Kommunaltechnik
Ausbildungsinformationen:
Die theoretische und praktische Ausbildung/Unterweisung erfolgt auf der Grundlage aktuell rechtlicher (gesetzlichen und berufs-genossenschaftlichen) Vorgaben sowie des jeweils individuellen Bedarfs für folgende Arbeitsmaschinen:
• Bagger (Minibagger, Kettenbagger bzw. Mobilbagger)
• Lader (Radlader, Teleskoplader, STEER-Lader)
• Erdverdichtungsgeräte (Rammen und Rüttelplatten)
• Hubarbeitsbühnen
• Krane und Gabelstapler
• Räum-, Kehr- und Mähtechnik
Die Ausbildung eignet sich besonders für:
• Mitarbeiter von kommunalen Bauhöfen, Straßenmeistereien sowie der Landestalsperrenverwaltung
• Mitarbeiter aus dem Garten- und Landschaftsbau
• Personen aus dem Hausmeister- und Dienstleistungsservice
• Mitarbeiter im Bundeswehrdienstleistungszentrum (Liegenschaftsmanagement)
• Helfer des THW bzw. des Katastrophenschutzes
Ausbildungsvoraussetzung:
• bestätigte gesundheitliche Eignung (G 25 bzw. G 41 Untersuchung)
Ausbildungsabschluss:
• Trägerinterne Prüfung
Ausbildungsnachweis:
• Bedienberechtigung für die ausgebildeten/unterwiesenen Arbeitsmaschinen
Gern beraten wir Sie über ihren tatsächlich notwendigen Ausbildungsbedarf und stimmen mögliche Ausbildungstermine sowie Ausbildungsinhalte individuelle mit Ihnen ab.