Ausbildung zum Erwerb der Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen
Ausbildungsvoraussetzungen:
gültige G 25-Untersuchung (ggf. G 41-Untersuchung)
Ausbildungsdauer:
1 Tag Ausbildung (8 Stunden)
Ausbildungsgliederung
Theorie: (3 Stunden)
Praxis: (5 Stunden)
Die Ausbildung erfolgt bei Bedarf auf:
• Teleskophubarbeitsbühnen
• Gelenkteleskophubarbeitsbühnen
• Scherenhubarbeitsbühnen
• Stempelhubarbeitsbühnen
Ausbildungsschwerpunkte – Theorie:
gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Anforderungen an den Bediener und Unternehmer
Verantwortung, Schuld, Haftung und Pflichtübertragung
Arten und Aufbau von Hubarbeitsbühnen
Standsicherheit
Einsatz von Hubarbeitsbühnen
nachweispflichtige und nicht nachweispflichtige Prüfungen
Ausbildungsschwerpunkte – Praxis:
Einweisung in Aufbau, Bedienung und Gefahrenstellen der Hubarbeitsbühne
tägliche Einsatzprüfung, standsicherer Aufbau
Gewöhnungsübungen mit der Steuerung und Sicherheitseinrichtungen (z. B. Notablass)
Tätigkeiten bei Unterbrechung bzw. Beendigung des Einsatzes
Arbeiten zur Wartung und Pflege
Prüfungen:
trägerinterne theoretische und praktische Prüfung
Abschluss:
Bedienberechtigung für die jeweilige Hubarbeitsbühnenart und Zertifikat