jährliche Unterweisung für Bediener von Arbeitsmaschinen
Auf Grundlage der DGUV Vorschrift 1 und der Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Arbeitsmaschinen, sind Unternehmer verpflichtet, Personen, die sie mit dem selbstständigen Bedienen dieser Maschinen beauftragen bei folgenden Anlässen aktenkundig zu unterweisen:
- vor Beginn der Arbeitsaufnahme,
- bei Änderungen im Arbeitsablauf,
- mindestens aber einmal jährlich
Wir führen die jährlichen Unterweisungen für Bediener von:
- Baumaschinen,
- Kranen, Teleskopladern,
- Gabelstaplern und
- Hubarbeitsbühnen durch.