jährliche Unterweisung

jährliche Unterweisung für Bediener von Arbeitsmaschinen

Auf Grundlage der DGUV Vorschrift 1 und der Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Arbeitsmaschinen, sind Unternehmer verpflichtet, Personen, die sie mit dem selbstständigen Bedienen dieser Maschinen beauftragen bei folgenden Anlässen aktenkundig  zu unterweisen:

  • vor Beginn der Arbeitsaufnahme,
  • bei Änderungen im Arbeitsablauf,
  • mindestens aber einmal jährlich

Wir führen die jährlichen Unterweisungen für Bediener von:

  • Baumaschinen,
  • Kranen, Teleskopladern,
  • Gabelstaplern und
  • Hubarbeitsbühnen durch.